Anmeldung
Eine telefonische Anmeldung mit direktem Kontakt ist ausdrücklich erwünscht. Sie erreichen mich hierzu persönlich montags - donnerstags in der Zeit von 12:00 Uhr bis 12:50 Uhr unter der Rufnummer (030) 26 34 56 96.
Während der Telefonzeiten kann es vorkommen, dass ich kurzzeitig nicht erreichbar bin. Dies liegt dann normalerweise an technischen Gegebenheiten, die den Telefonempfang bzw. die Rufumleitung zeitweise verhindern und außerhalb meiner Einflussmöglichkeiten liegen (Stichworte: IP-Telefonie, Stahlbeton). Scheuen Sie sich bitte in diesem Fall nicht, es entweder einige Minuten später noch einmal zu probieren oder den angeschlossenen Anrufbeantworter zu nutzen. Ich rufe zurück, sobald ich von Ihrem Anruf erfahren habe - in der Regel noch während der Zeit der telefonischen Erreichbarkeit des selben Tages. Entsprechendes gilt für den Fall, dass Sie grundsätzlich nicht in der Lage sind, zu den angegebenen Zeiten anzurufen und darauf in Ihrer Nachricht hinweisen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich aus Zeitgründen auf Anrufe außerhalb dieser Telefonzeiten ohne entsprechende Hinweise und auf E-Mails - auch aus Datenschutzgründen - nicht reagiere.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Die psychotherapeutische Sprechstunde soll einen niedrigschwelligen Zugang zur kassenärztlichen psychotherapeutischen Versorgung und eine frühzeitige diagnostische Abklärung ermöglichen. Damit finden Sie als Kassenpatientin bzw. Kassenpatient Unterstützung dabei, Ihr Leiden besser einordnen und Maßnahmen zu seiner Bearbeitung ergreifen zu können. Wenden Sie sich zum ersten Mal, aufgrund einer Überweisung oder nach einiger Zeit wieder von sich aus an eine psychotherapeutische Praxis mit Zulassung zur vertragpspsychotherapeutischen Versorgung, ist die psychotherapeutische Sprechstunde ihr Anlaufpunkt.
Melden Sie sich zur Psychotherapeutischen Sprechstunde an, biete ich Ihnen den nächstmöglichen freien Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde an - entweder an einem Dienstag oder Donnerstag jeweils um 13:25 Uhr. Die Dauer eines Sprechstundentermins beträgt in der Regel 50 Minuten. Sollten Sie einen Termin zu dieser Zeit nicht wahrnehmen können, biete ich Ihnen nach Möglichkeit einen anderen Termin in der betreffenden oder einer nachfolgenden Woche an.
Zu Beginn der Sprechstunde werde ich Ihnen ein Exemplar des Formulars PTV 10 über ambulante Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung aushändigen. Es ist eine allgemeine Patienteninformation, in der das ambulante psychotherapeutische Versorgungsangebot sowie die verschiedenen Psychotherapieverfahren und Behandlungsmöglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland vorgestellt werden. Laden Sie sich bitte das Formular PTV 10 bereits vor der Sprechstunde herunter, lesen es und formulieren Ihre Fragen. Um so mehr Zeit der Sprechstunde steht so für Ihre individuelle Problematik zur Verfügung.
Probatorik
Ist Ihnen bereits von kompetenter Seite bekannt, dass Sie eine Psychotherapie benötigen, klären wir bei Ihrer Anmeldung telefonisch, ob ich Ihnen derzeit bzw. in einem überschaubaren Zeitraum einen Behandlungsplatz zu für Sie möglichen Zeiten anbieten kann. Sollte dies der Fall sein, findet die erste von maximal vier Sitzungen, die zusammengefasst als Probatorik (von lateinisch probare = (aus)probieren) bezeichnet werden, in der Regel innerhalb der nächsten 2 - 3 Wochen statt. Die probatorischen Sitzungen dienen der Ergründung,
- welche Erkenntnisse hinsichtlich der behandlungsbedürftigen Erkrankung bereits vorliegen,
- welche Behandlungsform unter Einbezug aller Gegebenheiten besonders geeignet erscheint,
- ob vorbereitende, ergänzende oder ganz andere Maßnahmen angebracht sind und
- ob eine vertrauensvolle und erfolgversprechende Zusammenarbeit beiderseits vorstellbar ist.
Kommen wir im Verlauf der Probatorik zu dem Ergebnis, dass die Aufnahme einer Therapie in meiner Praxis sinnvoll erscheint, stellen Sie in meiner Praxis einen Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse, der dann von mir zusammen mit meinen Angaben an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Zudem erhalten Sie von mir eine Überweisung zur Abklärung möglicher somatischer Ursachen, mit der Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens wenden. Zur Abgabe des ärztlicherseits zu erstellenden Konsiliarberichtes sind mit Ausnahme einiger Arztgruppen alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte berechtigt. Kommen wir oder einer von uns im Verlauf der Probatorik zu dem Ergebnis, dass die Aufnahme einer Therapie in meiner Praxis nicht sinnvoll erscheint, werde ich mich bemühen, Ihnen Wege aufzuweisen, wie Sie weiter vorgehen können.